"Der nach §79 Abs.2 des 8. Buches, Sozialgesetzbuch angemessene Anteil für die Jugendarbeit hat mindestens 10 von 100 der für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel zu betragen." So steht es im Berliner Ausführungsgesetz zum SGB VII. Die Realität ist anders. Keiner der Berliner Bezirke kommt auf die Hälfte der geforderten Summe. Nun hat eine Initiative eine Petition gestartet. Informiert Euch hier und werdet aktiv!